Fohlenzeit – Equidenpasszeit

Das Original: der DQHA Equidenpass mit Zuchtbescheinigung

Frühjahr bedeutet nicht nur das Erwachen der Natur und die Vorbereitung der Wiesen auf die neue Weidesaison. Auch die Zeit der Fohlengeburten ist angebrochen, durchwachte Nächte, begeisterte Freude über das ersehnte Fohlen, das gesund und munter die Welt erblickt hat. Nun stellt sich die Frage nach der Zuchtbescheinigung – dem Equidenpass.

Wozu braucht mein Pferd einen Equidenpass?

Der Equidenpass erfüllt neben der eindeutigen Identifizierung des Pferdes seuchen- und lebensmittelrechtliche Aspekte (Impfung, Medikation, Schlachtstatus) und enthält den einzigen gültigen Abstammungsnachweis für Rassepferde – die Zuchtbescheinigung.
Sobald der Equidenpass erstellt wurde, gilt ein Pferd dem Gesetz nach als identifiziert und der Pass hat das Pferd bis auf einige Ausnahmesituationen (z. B. Ausritte, Aufenthalt auf der Weide) jederzeit zu begleiten. Auch zur Teilnahme am DQHA-Zuchtförderprogamm, der DQHA Futurity/Maturity, ist die Equidenpass und der damit verbundene Eintrag in das DQHA-Zuchtbuch Voraussetzung.

Wie beantrage ich einen Equidenpass?

Zunächst beantragt der Pferdebesitzer bei unserem Mutterverband AQHA (American Quarter Horse Association) die Registrierung und erhält das Certificate of Registration (CoR). Dieses CoR dient gemäß der DQHA-Satzung und Zuchtprogramm als Eigentumsurkunde, stellt jedoch keine Zuchtbescheinigung dar. Zur Erstellung des DQHA-Equidenpasses wird das CoR benötigt.

Wichtig für die Erstellung des Equidenpasses:

  • Hengst- und Stuteneigentümer müssen DQHA-Mitglieder sein.
  • Die Bedeckung und die Geburt müssen fristgemäß bei der DQHA gemeldet werden.
  • Der Zuchtbucheintrag muss für beide Elterntiere vorliegen. Dieser kann auf Antrag vorgenommen werden.
  • Zeitgleich kann bereits ein Transponder bei der DQHA bestellt werden. Mit dem Transponder wird der personalisierte Equidenpassantrag
    zugeschickt.
  • Das Fohlen wird von einem von der DQHA
    anerkannten Tierarzt oder DQHA-Equidenpass-Inspektor bei Fuß der Mutter identifiziert.
  • Der Antrag zum Equidenpass wird in der DQHA-Geschäftsstelle eingereicht und bearbeitet, bevor der Passdruck erfolgt.

Das spricht für den DQHA-Equidenpass

Als einziges Affiliate der American Quarter Horse Association in Deutschland bietet die DQHA dem Züchter/Fohleneigentümer den entscheidenden Vorteil, dass zum Ausstellen des Equidenpasses das CoR (Certificate of Registration der AQHA) ausreicht und keine weiteren Abstammungsnachweise erforderlich sind.

Nur und ausschließlich die DQHA darf einen Equidenpass mit Angabe der Case Nummer der AQHA ausstellen! Als Alleinstellungsmerkmal hat nur die DQHA Zugriff auf die DNA-Daten der AQHA.

Ein großer Vorteil für jeden Antragsteller!
Und noch einen weiteren großen Vorteil bietet der DQHA-Equidenpass und der damit verbundene Zuchtbucheintrag in das Zuchtbuch der DQHA: Nur Fohlen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können für die Teilnahme an den DQHA Futuritys und Maturitys nominiert werden – vorausgesetzt das Vatertier ist bei der DQH Stallion Service Auction. Und diese Chance sollte sich kein Züchter/Fohleneigentümer entgehen lassen.

Für alle weiteren Fragen und Informationen steht die DQHA Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Text und Foto: Sandra Görtz/DQHA