Hengsteigentümer in der Pflicht
So wird aus dem Hengst ein Deckhengst
Während aktuell die Fohlen dieses Jahrgangs auf die Welt kommen, machen sich Züchter schon Gedanken darüber, welche Hengste als potenzielle Vatertiere für ihre Stuten für die Zuchtsaison 2024 in Frage kommen. Für Hengsteigentümer ist jetzt also der richtige Zeitpunkt, um sich zu fragen: Was muss ich tun, damit mein Hengst problemlos ins Deckgeschäft einsteigen kann?
Zu jedem erfolgreichen Deckhengst gehört auch Verwaltungsaufwand: Welche notwendigen Unterlagen und Papiere für die Registrierung als Deckhengst bei AQHA und DQHA vorliegen müssen, erläutert Ann-Kathrin Burkl von der DQHA als Zuchtverband für American Quarter Horses in Deutschland in diesem Artikel.
Grundsätzlich sollte jedem ambitioniertem Hengsteigentümer klar sein: Sowohl der Mutterverband des American Quarter Horse, die AQHA, benötigt Unterlagen des in die Zucht gehenden Hengstes als auch die DQHA als staatlich anerkannter Zuchtverband für American Quarter Horses in Deutschland. Deshalb müssen einige Schritte im Registrierungsprozess als Deckhengst doppelt gemacht werden. Die notwendigen Unterlagen für Deckhengste unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher nationaler Auflagen.
Was benötigt die AQHA, damit ein Hengst als Deckhengst registriert werden kann?
Hengsteigentümer müssen ihren Deckhengst bei der AQHA registrieren, was zu allererst bedeutet: Das Tier muss im Besitz eines Certificate of Registration (CoR) sein, ausgestellt durch die AQHA. Außerdem benötigt der Hengst die sogenannte „Parentage Verification“, einen Abstammungsnachweis via DNA-Typisierung durch das amerikanische Labor UC Davis sowie seit 2023 für alle neu registrierten Deckhengste einen 6-Panel-Test. Das heißt, der Hengst muss auf PSSM1, HYPP, GBED, HERDA, MH und IMM getestet sein. Hengste, die vor 2023 bereits im Deckeinsatz waren, benötigen den 5-Panel-Test ohne IMM. DQHA-Zuchtobfrau Christine Petersen rät Hengsteigentümern in diesem Zusammenhang: „Gendefekt-Tests oder die DNA-Typisierung, sofern noch nicht vorhanden, sollten Hengsteigentümer am besten schon im Winter vor der Decksaison überprüfen und angehen. Da die AQHA nur das amerikanische Labor UC Davis anerkennt, sollte man die erforderlichen Tests lieber gleich in Amerika veranlassen. Die DQHA kann zwar auch mit Laboklin-Ergebnissen arbeiten, aber letztlich verursacht es dann doppelte Kosten für die Eigentümer. Das lässt sich vermeiden, wenn man sich rechtzeitig kümmert. Dann entsteht auch kein Zeitdruck in der laufenden Decksaison.“
Deckt der Hengst dann im aktuellen Zuchtjahr, muss der Hengstbesitzer bis zum 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres den Stallion Breeding Report (SBR) bei der AQHA einreichen. Er beinhaltet die Bedeckungsdaten des Hengstes für jede Stute, die er in diesem Jahr gedeckt hat. Die Einreichung bei der AQHA kann online oder auf dem Postweg erfolgen. Hierbei unterstützt die DQHA ihre Mitglieder bei Fragen gerne. Wird die Frist vom 30.11. überschritten, werden von der AQHA erhöhte Gebühren für die Nachbearbeitung berechnet.
Für den Hengsteigentümer gilt zusätzlich: Er muss AQHA-Mitglied sein. Liegt noch keine Mitgliedschaft bei der AQHA vor, kann diese mit Einreichen der Hengstunterlagen abgeschlossen werden.
Was benötigt die DQHA, damit ein Hengst als Deckhengst registriert werden kann?
Als staatlich anerkannter Zuchtverband für American Quarter Horses kann die DQHA nur Deckhengste registrieren, deren Eigentümer DQHA-Mitglied sind. Liegt also keine DQHA-Mitgliedschaft vor, sollte diese im Zuge der Registrierung des Hengstes bei der DQHA beantragt werden.
Ein zuchtaktiver Deckhengst, der bei der DQHA registriert ist, muss mindestens im DQHA-Basiszuchtbuch geführt werden. Grundlage für einen gültigen Zuchtbucheintrag ist, dass der Equidenpass des Pferdes eine gültige EU-Tierzuchtbescheinigung enthält.
Was das für den Hengsteigentümer bedeutet, erklärt DQHA-Zuchtleiterin Ronja Hagedorn: „Grundlage der Eintragung als Zuchttier ist die vorhandene Tierzuchtbescheinigung im Equidenpass. Erst die vollständige Tierzuchtbescheinigung befähigt einen Hengst dazu, als Zuchttier eingetragen werden zu können, plus natürlich die geforderten Voraussetzungen des Zuchtprogrammes der DQHA. Und so geht es dann auch weiter: Ein Hengst, der auf Deckstation geht, muss im Jahr der Absamung als Zuchttier im Zuchtbuch seines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sein, sonst ist der gewonnene Samen nicht handlungsfähig. Und da sind unsere aufsichtführenden Behörden auch sehr sorgfältig und strikt. Schlimmstenfalls bekommen die Fohlen bei Nichteinhaltung keine Equidenpässe inklusive Tierzuchtbescheinigung. Ergo können sie Zeit ihres Lebens nicht als Zuchttiere eingetragen werden. Alternativ muss der gewonnene Samen bereits im Vorfeld vernichtet werden.“
„Ob das Pferd eine gültige Tierzuchtbescheinigung hat, können wir in der DQHA-Zuchtabteilung prüfen“, ergänzt DQHA-Zuchtobfrau Christine Petersen. „Gerade Pferde aus dem Ausland mit ausländischen Pässen sind da besonders oft betroffen – da viele Länder kein staatlich anerkanntes Zuchtprogramm für American Quarter Horses führen, sind die Pässe häufig in Deutschland nicht als Zuchtpässe gültig. Bei italienischen Pässen ist das zum Beispiel häufig der Fall. Deshalb sollten Hengsteigentümer unbedingt im Voraus überprüfen lassen, ob ihr Hengst einen Equidenpass mit gültiger EU-Tierzuchtbescheinigung hat. Unsere Zuchtabteilung hilft da gerne weiter und begleitet Hengsteigentümer dann auf dem Weg, einen gültigen Zuchtpferdepass zu erhalten.“
Der Weg ins Zuchtbuch
Sollte der Deckhengst noch nicht im DQHA-Zuchtbuch geführt sein und einen gültigen Zuchtpferdepass haben, muss der Hengsteigentümer den Antrag auf Zuchtbuchaufnahme stellen. Grundvoraussetzungen hierfür sind
- ausgefüllter Antrag auf Zuchtbuchaufnahme bei der DQHA,
- DNA Casenummer/Parentage Verification vorhanden,
- Elterntiere im DQHA-Zuchtbuch oder in einem von der DQHA anerkannten, verbandsfremden Zuchtbuch,
- 5-Panel-Test (im Gegensatz zu den Anforderungen bei der AQHA),
- Kopie des CoR (Vorder- und Rückseite).
Für die höheren Zuchtbücher der DQHA müssen Hengst weitere Voraussetzungen erfüllen, die dem aktuell gültigen Zuchtprogramm der DQHA zu entnehmen sind. Ob ein Hengst sich für ein höheres DQHA-Zuchtbuch empfiehlt, kann über die Zuchtabteilung der DQHA erfragt werden.
Falls der Deckhengst nicht im Natursprung deckt, sondern auf einer Deckstation abgesamt wird, muss dies auf einer von der EU anerkannten Besamungsstation erfolgen. Deshalb sollte sich der Hengsteigentümer auch hier zeitig schon vor dem Deckgeschäft informieren, welche Deckstationen in Frage kommen und welche Unterlagen benötigt werden, damit der Samenversand nach EU-konformen Gesetzen erfolgen kann, damit keine unschönen Überraschungen während der Decksaison auftreten.
Text: Ann-Kathrin Burkl, Foto: Adrian Bozai