Mein Fohlen ist da – und jetzt?

des Jahres. Wie in jedem Jahr bedeutet die Fohlenzeit, dass lästiger Papierkram erledigt werden muss, um korrekt ausgestellte AQHA-Papiere sowie einen DQHA-Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheinigung zu erhalten.

Mit diesem Artikel gibt die DQHA neu dazu gekommenen Züchtern, aber auch den alten Hasen im Geschäft einen Leitfaden an die Hand geben, wie man auch 2023 auf dem schnellsten Weg an seine Fohlenpapiere gelangt.

Der Weg zum AQHA-Papier
Das von vielen American Quarter Horse-Züchtern und -Liebhabern heiß begehrte Certificate of Registration (kurz CoR) wird von der AQHA ausgestellt. Daher müssen alle nötigen Unterlagen für das CoR in die USA geschickt werden.

Was muss bei der AQHA vorliegen, damit ein Fohlen seine Papiere erhält?

  • Ein vollständiger Stallion Breeding Report, der durch den Hengstbesitzer im Bedeckungsjahr der Stute eingeschickt wurde, also im Jahr vor der Fohlengeburt,
  • die AQHA-Mitgliedschaft des Züchters,
  • bei der AQHA registrierte und DNA-typisierte Elterntiere,
  • eine durch den Züchter ausgefüllte Registration Application für das neugeborene Fohlen und
  • die DNA-Typisierung zur Abstammungssicherung bei Fohlen aus Besamung, ggfs. Gendefekt-Tests.

Liegt alles bei der AQHA vor, erhält der Züchter das Certificate of Registration. Dabei wird zunächst ein Vordruck via Email versendet. Mit Erhalt dieses Vordrucks weiß der Züchter, dass sein Fohlenpapier gedruckt wurde. Das Originalpapier wird auf dem Postweg versandt. Sollte das Originalpapier drei Wochen nach Erhalt des digitalen Vordrucks nicht beim Züchter angekommen sein, sollte er bei der AQHA nachfragen, um sicher zu gehen, dass beim Versand dieses wichtigen Dokuments kein Fehler unterlaufen ist.
Beim Versand der Unterlagen oder bei Fragen zum Thema „Fohlenregistrierung in den USA“ steht die DQHA ihren Mitgliedern selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Einmal in der Woche schickt die DQHA-Geschäftsstelle in Aschaffenburg per FedEx alle eingereichten Unterlagen ihrer Mitglieder nach Texas zur Bearbeitung.

Der DQHA-Equidenpass: warum er so wichtig für Ihr Fohlen ist
Der Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheinigung dient im europäischen Tierzuchtrecht als Rassenachweis. Das bedeutet: Nur ein Pferd mit Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheinigung macht ein American Quarter Horse in hiesigen Gefilden zu einem American Quarter Horse. Die DQHA ist als einziges deutsches AQHA-Affiliate auch ein staatlich anerkannter Zuchtverband und besitzt die Berechtigung, Equidenpässe inklusive Tierzuchtbescheinigung für die Rasse American Quarter Horse auszustellen. Für Züchter ist der DQHA-Equidenpass damit der Weg zum Rassepferd.
Über die Bedeutung eines DQHA-Equidenpasses sagt DQHA-Zuchtobfrau Christine Petersen: „Wer einen DQHA-Equidenpass für sein Fohlen beantragt, sichert sich seit 2021 automatisch die Eintragung in das Basis -oder Bestimmungsbuch der DQHA und damit auch eine DQHA-Futurity-Startberechtigung, sofern das Fohlen auch alle weiteren Bedingungen für die Futurity-Nominierung erfüllt.“ Die DQHA-Futurity ist das älteste private Zuchtförderprogramm für American Quarter Horses in Europa und schüttet jedes Jahr über 100.000 Euro Preisgeld auf den DQHA-Regionen-Futurities und der Haupt-Futurity aus. „Außerdem haben die Züchter mit einem DQHA-Equidenpass die Gewissheit, dass eine gültige Zuchtbescheinigung für ihr Pferd vorliegt, alle erforderlichen, von der AQHA anerkannten Gentests für American Quarter Horses gemacht und ihr Pferd korrekt in den USA registriert wurde,“ so Petersen.

Wie bekommt das Fohlen den DQHA-Equidenpass?
Die Beantragung des DQHA-Equidenpasses erfolgt durch den Züchter. Die Beantragung setzt voraus, dass der Züchter des Fohlens DQHA-Mitglied ist, da die DQHA Equidenpässe per Gesetz nur für Mitglieder ausstellen darf. Außerdem sollte jeder Züchter – am besten noch vor der Bedeckung der Stute – überprüfen, ob sowohl die Stute als auch der zur Bedeckung genutzte Hengst im Zuchtbuch der DQHA eingetragen sind. Dies ist Grundvoraussetzung, damit auch das Fohlen einen DQHA-Equidenpass erhalten kann. Sollte ein Zuchtbucheintrag bei der DQHA fehlen, kann der Züchter einen Antrag auf Zuchtbuchaufnahme stellen. Formulare hierfür finden sich auf der DQHA-Webseite. Natürlich hilft die DQHA-Zuchtabteilung auch bei diesem Thema gerne weiter.
Sind alle Grundvoraussetzungen für den DQHA-Equidenpass des Fohlens gewährleistet, wird der Equidenpass wie folgt beantragt:
Bedeckungs- und Geburtsmeldung bei der DQHA
Sobald das Fohlen geboren wird, meldet der Züchter das Fohlen bei der DQHA durch eine Geburtsmeldung. Die Geburtsmeldung kann digital auf der DQHA-Homepage eingereicht werden. Folgende Angaben sollte der Züchter zur Hand haben:
• Namen der Elterntiere und deren Registrationsnummer
• Deckdaten und Bedeckungsart
• Geburtsdatum und Geburtsort des Fohlens
• persönliche Angaben zum Züchter
Achtung: Die Geburtsmeldung bei der DQHA ersetzt nicht die Registration Application bei der AQHA!
Die Bedeckungsmeldung sollte bereits 2022 durch den Hengstbesitzer erfolgt sein. Liegt die Bedeckungsmeldung nicht bei der DQHA vor, sollte sich der Züchter dringend mit dem Hengstbesitzer in Verbindung setzen. Auch hier gilt: Der Stallion Breeding Report ist nicht dasselbe wie die Bedeckungsmeldung bei der DQHA!

Beantragung des DQHA-Transponders
Sind Bedeckungs- und Geburtsmeldung erledigt und liegt eine DQHA-Mitgliedschaft vor, beantragt der Züchter einen Transponder über das auf der DQHA-Webseite im Formularservice zur Verfügung gestellte Formular. Dies ist auch dann schon möglich, wenn das Fohlen noch keine AQHA-Papiere hat! In diesem Fall wird das das Formular für „noch nicht registrierte American Quarter Horses“ genutzt und so die Ausstellung des DQHA-Equidenpasses in die Wege geleitet.
Mit dem Transponder wird der DQHA-Equidenpass-Antrag für das Fohlen verschickt.

Zeichnen des Fohlens und Ausfüllen des Equidenpass-Antrags
Mit einem Tierarzt des Vertrauens wird nun ein Termin zur Setzung des Transponders vereinbart. Das Fohlen wird dann bei Fuß der Mutter gechipt und identifiziert. Der Züchter füllt den Equidenpassantrag gemeinsam mit dem Tierarzt aus. Wichtig ist, dass alle Unterschriften vom Züchter und vom Tierarzt an den entsprechenden Stellen geleistet werden. Auch bei der Zeichnung des Fohlens sollte jeder Züchter genau hinzusehen. Hier kurz und knapp, worauf dabei geachtet werden sollte:

  • Umrisse von vorhandenen Weißabzeichen mit rotem Fineliner einzeichnen (Abzeichnen nicht ausmalen oder schraffieren, nur bei fleischfarbenen Stellen)
  • Fellwirbel mit schwarzem Fineliner/schwarzem Kugelschreiber markieren
  • Stelle des eingesetzten Chips mit schwarzem, umkreistem „T“ einzeichnen
    Bitte beachten: Besitzt ein Fohlen Weißabzeichen, müssen noch drei Fellwirbel eingezeichnet werden. Hat ein Fohlen keine Weißabzeichen, müssen fünf Fellwirbel eingezeichnet werden!
    Die fertige Zeichnung muss vom Tierarzt unterschrieben und gestempelt werden. Dabei müssen auch der Ort und das Datum der Zeichnung eingetragen werden. Seltener bei Fohlen der Fall, aber generell wichtig zu wissen: Auf Seite 4 des Antrags muss im Falle einer Kastration oder Sterilisation (d. h. Wallach oder sterilisierte Stute) durch den Tierarzt bestätigt werden, dass das gezeichnete Tier kastriert oder sterilisiert ist.
    Bitte achten Sie ebenfalls darauf, die Doppelseite, auf der die Zeichnung ist, sauber und ordentlich zu halten (keine Eselsohren, kein dicker, papierdurchnässender Filzstift, Kaffeeflecken…), da diese Doppelseite im Original in den Equidenpass eingeheftet wird. Sollte die Seite in einem schlechten Zustand sein, muss die Zeichnung erneut angefertigt werden.

Wichtig: Da jedem Equidenpass-Antrag eine individuelle Seriennummer zugeordnet wird – auch ersichtlich auf den jeweiligen Seiten des Antrags – kann eine verschmutzte Doppelseite nicht einfach durch eine neue, möglicherweise kopierte Seite ersetzt werden, da so nicht mehr die Übereinstimmung der Seriennummern gegeben ist. Die DQHA muss über ihr System ggfs. die neue Seite an den Antragsteller senden, damit es keine Probleme mit den entsprechenden Seriennummern gibt.
Ist die korrekte Zeichnung erstellt und sind alle nötigen Angaben und Unterschriften vorhanden, schickt der Züchter den vollständig ausgefüllten Equidenpass-Antrag zurück an die DQHA-Geschäftsstelle in Aschaffenburg.

Hinweis: Sollte Ihr Fohlen zum Zeitpunkt des Chippens und Zeichnens noch kein CoR besitzen, ist das nicht weiter schlimm. Schicken Sie den Equidenpassantrag dennoch zurück in die DQHA-Geschäftsstelle zur weiteren Bearbeitung. Eine Kopie des CoR (Vorder- und Rückseite!) können Sie dann nach Erhalt des oben genannten digitalen Vordrucks direkt an die DQHA-Zuchtabteilung senden, damit der Equidenpass gedruckt werden kann.
Bearbeitung des Equidenpass-Antrags in der DQHA-Geschäftsstelle und Passdruck
Den letzten Schritt zum DQHA-Equidenpass übernimmt die DQHA-Zuchtabteilung. Dort wird der Equidenpass-Antrag nach Eingang bearbeitet und überprüft. Sind alle Vorrausetzungen für den Passdruck gegeben, d. h.

  • DQHA-Mitgliedschaft des Antragssteller/des Züchters,
  • Elterntiere im DQHA-Zuchtbuch,
  • Kopie des CoR (Vorder- und Rückseite),
  • vollständig und korrekt ausgefüllter Equidenpassantrag,
  • ggfs. bereits vorhandene Gentests
    liegen vor, wird der Passdruck von der DQHA-Zuchtabteilung in Auftrag gegeben. Fohlen, die über ihre Elterntiere bereits PSSM 1 negativ getestet sind oder selbst einen PSSM 1-Testergebnis vorweisen können, werden mit dem Passdruck automatisch in das Basiszuchtbuch der DQHA aufgenommen. Fohlen, die ein solches Testergebnis nicht haben, kommen ins Bestimmungszuchtbuch der DQHA.
    Der Passdruck dauert wenige Tage, der Pass wird vom autorisierten Verlag zurück an die DQHA-Geschäftsstelle geschickt. Dort wird jeder Pass von der DQHA-Zuchtleitung unterschrieben und im Anschluss, sofern der Equidenpass bereits bezahlt wurde, an den Züchter verschickt. Dann sind Züchter und Fohlen stolze Besitzer eines DQHA-Equidenpasses inklusive Tierzuchtbescheinigung und Zuchtbucheintrag!

Für alle Fragen rund um das Thema
DQHA-Equidenpass-Beantragung oder generelle Fragen zum Thema Zucht steht die DQHA-Zuchtabteilung jederzeit gerne zur Verfügung: unter der Email zucht@dqha.de oder zu den Telefonzeiten, montags bis freitags von 10 – 12 Uhr.

Text: Ann-Kathrin Burkl, Foto: Adrian Bozai