Gut versichert im Krankheitsfall?

Unsere Westernpferde strotzen vor Energie und Gesundheit – meistens jedenfalls. Doch auch sie können erkranken oder verunfallen und dann rasche und umfassende medizinische Hilfe benötigen: für Diagnose, Medikamente und Verbandsmittel, Therapie, Operationen, Nachbehandlung. Das alles kostet natürlich: Gut angelegtes Geld sicherlich, aber auch eine Belastung für den Pferdebesitzer – vor allem, wenn unvermittelt hohe Kosten zu stemmen sind. Die aktuellen Änderungen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die im November in Kraft treten, sind für manche Pferdehalter ein Anlass, sich mit den Möglichkeiten der Krankenversicherungen und/oder Operationskostenversicherungen für Pferde zu befassen.

Was regelt die GOT?
Tierärzte sind in ihren Abrechnungen an die Gebührenordnung gebunden. Die GOT regelt im Detail, welche Vergütungen sie für Grundleistungen (beispielsweise eine normale Untersuchung), besondere Leistungen (etwa bildgebende Verfahren) oder Leistungen, die im Zusammenhang mit Gesundheitsstörungen von Organen anfallen, abrechnen können. Dabei wird ein Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich die Abrechnung des Tierarztes bewegen muss: Die Vergütung jeder Leistung liegt zwischen dem einfachen bis zum dreifachen Gebührensatz, je nach den individuellen Umständen – vor allem Zeitaufwand und Komplexität – der Behandlung. Die Behandlung eines widerspenstigen Pferdes treibt wegen des höheren Aufwands also die Kosten in die Höhe, eine komplizierte Injektion darf mehr kosten als eine einfache Spritze unter die Haut, nachts und am Wochenende wird es teurer. Was also am Ende auf der Rechnung steht, hängt nicht nur davon ab, was genau gemacht wurde, sondern auch von den besonderen Umständen von Diagnostik und Behandlung. GOT und Pferdekrankenversicherungen hängen indirekt zusammen. Der Versicherte hat Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für Diagnostik und Behandlung anfallen – aber nicht unbedingt in der vom Tierarzt abgerechneten Höhe. Je nach Tarif wird nämlich nur der einfache GOT-Satz erstattet, auch wenn von Seiten des Tierarztes der zwei- oder dreifache abgerechnet wurde.

Pferde-Krankenversicherungen
Mit jeder Erkrankung unserer Pferde, auch wenn sie harmlos verläuft und gut endet, sind erhebliche Kosten verbunden. Handelt es sich um eine chronische Krankheit, übersteigen die dabei anfallenden Aufwendungen oft das finanziell Machbare. Hinzu kommen Kosten für prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen, die auch ohne Erkrankung anfallen, und zudem wünscht sich der Pferdefreund einen gewissen Spielraum, um auch alternative Methoden im Bedarfsfall unterstützend einbringen zu können, ohne in erster Linie an die Kosten denken zu müssen. Kurz: Das mit Erkrankungen verbundene finanzielle Risiko wird von vielen Pferdehaltern als so hoch eingeschätzt, dass es mit Hilfe einer Pferde-Krankenversicherung abgedeckt werden soll. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist immer an eine Gesundheits-prüfung gebunden. Auch die Nutzung des Pferdes kann eine Rolle spielen: Handelt es sich um einen Leistungssportler, ein Schulpferd oder wird das Pferd privat im Freizeitbereich eingesetzt? Je nach Eintrittsalter (!) gelten zudem unterschiedliche Sätze für die Erstattung. Grundsätzlich sind bei einer Pferde-KV die Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung, sofern sie medizinisch geboten ist, erstattungsfähig, und auch die für Impfungen notwendigen Aufwendungen werden oft bezuschusst. Die näheren Bedingungen aber sind unterschiedlich und sollten im Detail geprüft werden: Welche Kosten (etwa für Labor, bildgebende Verfahren, alternative Heilbehandlungen) sind in welcher Höhe erstattungsfähig? Zu prüfen sind zudem etwaige Obergrenzen (pro Versicherungsfall, pro Jahr), der Einfluss eines Selbstbehalts auf die Prämie, Wartezeiten nach Abschluss und die Bindung an die GOT (es sollten Kosten bis zum zweifachen Satz übernommen werden).

Pferde-Operationskostenversicherungen
Operationskostenversicherungen werden abgeschlossen, um die Kosten der Operation selbst wie auch die unmittelbar damit in Verbindung stehenden finanziellen Aufwendungen (etwa für diagnostische bildgebende Verfahren zuvor oder Nachbehandlung) abzusichern, falls nicht bereits eine Krankenversicherung für das Pferd besteht, die dieses Risiko mit abdeckt.
Im Grund ist klar, was unter einer Operation zu verstehen ist: ein instrumenteller chirurgischer Eingriff am Pferd, der entweder der Diagnostik dient (etwa eine Arthroskopie, die klären soll, wie es um ein Gelenk bestellt ist) oder aus therapeutischen Gründen durchgeführt wird, also den Patienten heilen oder seinen Zustand bessern soll(beispielsweise eine Arthroskopie, bei der aber direkt ein Gelenkchip entfernt wird) und unter Anästhesie (Empfindungslosigkeit, Betäubung) durchgeführt wird. Mithin gelten auch Eingriffe am stehenden Patienten unter Lokalanästhesien, minimal-invasive Eingriffe oder Zahnextraktionen unter Betäubung als Operation. Das bedeutet aber NICHT, dass alle Pferde-Operationskostenversicherungen auch alle Operationen absichern (müssen), vielmehr ist dies oft sehr detailliert und unterschiedlich geregelt. So klammern Versicherungen manche, sehr häufig notwendige Operationen wie Kastration von jungen Hengsten oder Entfernung von Gelenk-Chips aus, wodurch dieses Risiko zwar dann vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen ist, die Prämie aber für alle geringer ausfällt. Keine Rolle spielt dagegen, wo (Tierklinik oder außerhalb) und unter welcher Form von Anästhesie (Vollnarkose, Standnarkose) eine
Operation durchgeführt wird.
Auch die Bedingungen rund um eine Operation sollten mit in die Überlegung einbezogen werden: Die vor und nach einer OP anfallenden Kosten können die der Operation selbst im Einzelfall erheblich überschreiten. So sind nicht nur bildgebende Verfahren wie CT oder MRT teuer, auch die Nachsorge (Unterbringung in einer Tierklinik, verabreichte Medikamente, weitere Behandlungen wie etwa Infusionen oder Verbandswechsel) ist mit großen Aufwendungen verbunden. Zwar sind auch diese Kosten mit von der Versicherung abgedeckt, aber wie die Operation selbst auch nicht selten gedeckelt und auf eine bestimmte Höhe oder einen Zeitraum begrenzt.
Wichtig nach dem Abschluss: Für einige Eingriffe (z. B. Kastration, Gelenk-Chip, Kolik) gibt es eine Wartezeit – wird eine Operation vor Ablauf der Wartezeit notwendig, fällt sie nicht unter den Versicherungsschutz. Mal eben nach der Diagnose „Kolik durch Darmverschluss – wir müssen sofort operieren!“ noch eine Versicherung abschließen ist also nicht drin…

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Text und Foto: Angelika Schmelzer