Papierkram

Youngster kaufen ohne Reue

Interview mit DQHA Zuchtleiterin Joana Brandes

Schnell ist es passiert: Man möchte eigentlich nur mal schauen und schon galoppiert ein kleines American Quarter Horse direkt ins Herz seines zukünftigen Besitzers. Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein junges American Quarter Horse zu kaufen, sei es Saugfohlen, Absetzer oder auch Jährling, ist gut beraten, sich vor dem ersten Besuch mit den wesentlichen Informationen in Sachen Papierkram zu versorgen. DQHA Zuchtleiterin Joana Brandes hat uns hierzu einige Fragen beantwortet.

QHJ: Ich schaue mir mein Traumfohlen an. Worauf sollte ich den Züchter bzgl. der Papiere des reinrassigen AQH-Fohlens ansprechen?
Neben eventuellen persönlichen Vorlieben sollten Sie unbedingt die rechtlichen Belange berücksichtigen. In Europa haben wir mit den amerikanischen Rassen und so auch mit dem American Quarter Horse eine besondere Situation. Zum einen legen wir großen Wert auf das vom amerikanischen Mutterverband AQHA ausgestellte Papier, das Certificate of Registration. Dieses auch unsere Grundlage für die Erstellung des DQHA-Equidenpasses inklusive Zuchtbescheinigung. Zum anderen gilt es, deutsches und europäisches Recht zu berücksichtigen.
Wenn Sie ein Fohlen der Rasse American Quarter Horse erwerben wollen ist es immer wichtig, dass dieses Fohlen die Berechtigung hat, das amerikanische Papier von der AQHA zu bekommen. Dazu müssen beide Elterntiere bei der AQHA registriert sein und auch AQHA-Papiere haben. Zudem muss ein Bedeckungsbericht des Hengstes (Stallion Breeding Report) aus dem Jahr der Bedeckung der Stute bei der AQHA eingereicht worden sein. Falls das Fohlen noch kein AQHA-Papier besitzt, kann ggf. auch bei der AQHA erfragt werden, ob der Stallion Breeding Report und die Meldung über die Bedeckung bei der DQHA vorliegen. Weiterhin wird mit der Registration Application, dem Registrierungsantrag, bei der AQHA die Geburtsmeldung eingereicht.
Die Erstellung des Certificate of Registration durch die AQHA bildet dann die Grundlage für die Erstellung eines Equidenpasses hier in Deutschland bzw. Europa. Von der DQHA werden die (roten) Equidenpässe für Zuchttiere inklusive Zuchtbescheinigung ausgestellt. Rote Pässe in Europa stehen immer dafür, dass es Zuchtpässe sind. Diese sollte immer für Rassepferde beantragt werden, denn sie beinhalten auch die Zuchtbescheinigung, die das jeweilige Pferd als zur Zucht zugelassenes Rassetier ausweist.
Hat Ihr Fohlen oder Pferd keinen roten Pass, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie einen Pass ohne Zuchtbescheinigung vorliegen haben. Das ist gelegentlich auch bei Pässen aus dem Ausland der Fall. In diesem Fall gibt die DQHA-Geschäftsstelle gerne Auskunft. Grundsätzlich sollte aber ein Rassefohlen der Rasse American Quarter Horse mit einem Certificate of Registration und einem roten Equidenpass von der DQHA oder einem anderen staatlich anerkannten Zuchtverband für diese Rasse ausgestattet sein. Ausländische Pässe müssen im Einzelfall geprüft werden, auch hier steht die DQHA gerne beratend zur Seite.

Wann müssen die Papiere beantragt werden und wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht für das Fohlen aus?
Der ideale Ablauf für die Beantragung sieht wie folgt aus: Der Hengstbesitzer hat im Jahr der Bedeckung bis zum 30.11. den Stallion Breeding Report an die AQHA geschickt sowie die Bedeckungsmeldung bei der DQHA abgegeben. Weiterhin hat er dem Stutenbesitzer einen Deckschein (Registration Application) ausgehändigt. Beide Elterntiere sind im Jahr der Bedeckung bei der DQHA oder einem anderen staatlich anerkannten Filialzuchtbuch für American Quarter Horses geführt, so sie denn in Europa stehen. Der Stutenbesitzer meldet das Abfohlen bei der DQHA, sobald das Fohlen geboren wurde, und schickt die ausgefüllte Registration Application, den Antrag für das amerikanische Papier, zur AQHA.
Die AQHA erstellt ein Certificate of Registration, gleichzeitig wird bei der DQHA eine Transponderbestellung (Chip) für das Fohlen ausgelöst. Der Züchter des Fohlens erhält den Chip/Transponder und gleichzeitig den Equidenpassantrag und lässt das Fohlen chippen und zeichnen. Die ausgefüllten Unterlagen für den Equidenpass kommen im Original wieder zur DQHA in die Geschäftsstelle. Erreicht uns dann das Certificate of Registration (CoR) von der AQHA, wird der Pass inklusive Zuchtbescheinigung des Fohlens in den Druck gegeben und der Züchter erhält diesen im Anschluss.

Bis wann sollte das Fohlen spätestens alle Papiere nachweisen können?
Wichtig ist, dass die Kennzeichnung und Identifizierung des Fohlens innerhalb der ersten zwölf Monate vollendet wird bzw. solange das Fohlen noch bei Fuß der Mutter ist. Rein rechtlich sollte das Pferd gechippt sein und einen Pass haben, sobald es nicht mehr bei Fuß der Mutter läuft. Solange es noch bei der Mutter ist, kann das Pferd gemeinsam mit dieser auch ohne Pass transportiert werden. Dies gilt aber nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Natürlich muss die Mutter dann zwingend einen Equidenpass besitzen.
Die Identifizierung eines Fohlens ist erst abgeschlossen, wenn der Equidenpass auch erstellt ist. Nur Chippen allein reicht als Identifizierung nicht aus, denn zum Chip gehört immer der mit der Diagrammzeichnung des Pferdes ausgestellte Equidenpass.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung der genetischen Abstammung. Die AQHA und das europäische Recht fragen zur genetischen Abstammungsüberprüfung bei allen künstlichen Befruchtungen eines Fohlens einen DNA-Test ab. Beim Natursprung bzw. Bei der Weidebedeckung ist dies nicht erforderlich. Sollte allerdings später ein Equidenpass beantragt, wird in diesem Fall auch ein DNA-Test verlangt, um die Abstammung zu sichern, da eine Identifizierung bei Fuß der Mutter nicht mehr möglich ist. Die Identifizierung bei Fuß der Mutter in Verbindung mit dem abgegebenen Stallion Breeding Report dient auch der Abstammungssicherung des Fohlens im Falle eines Natursprungs bzw. einer Weidebedeckung.
Bei ungewöhnlichen Tragezeiten kann es passieren, dass die AQHA oder die DQHA einen DNA-Test verlangen, da dann der Verdacht bestehen kann, dass eine abweichende Abstammung vorliegt. Auch dies ist im europäischen Recht verankert.

Sollte ich das Fohlen kaufen, auch wenn die Papiere (CoR/Equidenpass) noch nicht vorliegen?
Wenn das CoR noch nicht vorliegt, kann man jederzeit gerne in der DQHA-Geschäftsstelle anfragen, wie es mit der Registrierung bei der AQHA und bei uns aussieht.

Wenn ich das Fohlen kaufe, welche Papiere muss mir der Züchter aushändigen (so sie vorliegen)?
Ein Fohlen sollte bei Eigentümerwechsel immer mit CoR, Equidenpass und unterschriebenem Transferreport übergeben werden. Letzteren benötigt der neue Eigentümer, um das Pferd bei der AQHA auf seinen Namen umtragen zu lassen.

Wenn der Züchter das Fohlen noch nicht auf einer Fohlenschau vorgestellt hat, ich aber eine entsprechende Bewertung möchte, kann ich dann das Pferd auch später noch bei einer DQHA-Zuchtschau vorstellen?
Fohlen können einmal ab Geburt bis zum Alter von 24 Monaten auf einer Zuchtschau als Fohlen oder Jährling vorgestellt werden. Im Alter zwischen 24 und 36 Monaten nehmen wir als Verband keine Beschreibungen an Pferden vor, da sie in dem Zeitraum eine starke Entwicklung durchmachen und die Pferde in dem Alter schwer miteinander vergleichbar sind.
Eine zweite Bewertung des Pferdes ist dann ab dem Alter von 36 Monaten möglich, als „erwachsenes“ Pferd. Hier können die Pferde bei uns einmal vorgestellt und im Rahmen einer Zuchtschau und linear beschrieben werden. Es macht daher als Pferdebesitzer Sinn, das Pferd dann auf einer Zuchtschau als erwachsenes Pferd zu präsentieren, wenn es sich voll entwickelt hat. Wenn Sie als Besitzer das Gefühl haben, Ihr Pferd könnte noch einen solchen Entwicklungsschub durchmachen, dann kann es sich lohnen, noch ein Jahr mit der Vorstellung auf einer Zuchtschau zu warten. Natürlich ist unserem Verband daran gelegen, viele Stuten, Hengste und Wallache vorgestellt zu bekommen, und aus Sicht des Züchters und der reellen Beschreibung von Pferden ist es sinnvoll dies dann vorzunehmen, wenn die Pferde sich komplett entwickelt haben.

Das Interview führte Friederike Fritz, Foto: Mirjam Michels/Miripix