Papiere? Ja, bitte!

Sobald das Fohlen auf der Welt ist, kümmert sich der seriöse Pferdezüchter um die notwendigen Papiere, damit das Fohlen sowohl vom amerikanischen Mutterverband, der AQHA, das so genannte Certificate of Registration erhält, als auch den nach deutschem und europäischen Recht erforderlichen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung. DQHA Zuchtmann Norbert Drechsler erläutert die notwendigen Schritte zum ordnungsgemäßen „Papier“.

Wir gehen davon aus, dass der Hengstbesitzer im Jahr der Bedeckung ordnungsgemäß Meldung über die Bedeckung gemacht hat und die Bedeckungsdaten seines Hengstes dem deutschen Zuchtverband (DQHA) und auch dem amerikanischen Mutterverband (AQHA) fristgerecht gemeldet hat.
Für die AQHA gilt: Der Stallion Breeding Report eines Hengstes muss bis zum 30.11. des Jahres bei der AQHA eingehen. Dies kann online, per Fax oder auf dem Postweg geschehen und entweder direkt an die AQHA gehen oder über die DQHA weitergeleitet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten fallen, erhöhte Gebühren für die Nachbearbeitung an.
Für die DQHA gilt: Zusätzlich müssen Hengsthalter die Bedeckung mit dem Bedeckungsbericht dem deutschen Verband, der DQHA, melden. Dies geht schnell und einfach über das Online-Formular. Die Daten von Bedeckung und Geburt liegen der Errechnung der Tragzeit zu Grunde und stellen somit die erste Stufe der Plausibilisierung der Abstammung des Fohlens und der Ausstellung der Zuchtbescheinigung dar. Darüber hinaus ist die Zuteilung von Transpondern an die gemeldete Bedeckung gebunden.

Nach der Geburt

Nach der Geburt wird das Certificate of Registration bei der American Quarter Horse Association beantragt. Hierfür sollte der Züchter die Geburt bei der AQHA in Form des Fohlenantrags (Registration Application) bekannt geben. Dieses geht am schnellsten online auf der Seite aqha.com.
Jedes American Quarter Horse-Fohlen kann, wenn es die Regularien erfüllt, bei der AQHA in Texas registriert werden und ein Certificate of Registration erhalten. Dazu füllt der Züchter das Formular vollständig aus und macht möglichst fünf Fotos vom Fohlen (von links, rechts, vorne, hinten und schräg vorn von der Seite).
Das Formular (Registration Application) erhält der Züchter in der Regel nach der Bedeckung vom Hengsthalter. Es kann aber auch von der DQHA Homepage heruntergeladen werden. Die gemachten Angaben werden durch die AQHA mit den vom Hengsthalter übermittelten Daten des Stallion Breeding Reports abgeglichen. Anschließend wird für das einzutragende Pferd das Certificate of Registration erstellt.
Sofern ein Certificate of Registration beantragt wurde, kann dieses – sofern bereits ausgestellt –als Kopie gemeinsam mit dem Equidenpass-Antrag eingereicht werden.
Parallel dazu wird die Geburt über die Geburtsmeldung beim deutschen Verband, der Deutschen Quarter Horse Association, gemeldet. Dies geht schnell und einfach über das Online-Formular unter dqha.de. Die Eingangs-Deadline hierfür ist der 1. August des Geburtsjahres. Für Fohlen, die in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 1. Juli) geboren werden, muss der Antrag binnen vier Wochen ausgefüllt werden.
Erst, wenn sowohl die Bedeckung als auch die Geburt bei der DQHA gemeldet wurden, kann dem Fohlen ein Transponder zugeteilt werden.

Equidenpass

Der Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung ist nach dem europäischen Tierzuchtgesetz der einzig gültige Abstammungsnachweis eines rassezugehörigen Pferdes. Er gehört zum identifizierten Individuum, also dem Pferd, und stellt keinen Eigentumsnachweis dar.
Leistungen im Rahmen des Zuchtprogramms – dazu gehört die Ausstellung der Equidenpässe – dürfen von der DQHA nur für Mitglieder geleistet werden.
Zur Beantragung eines Equidenpasses wird zuerst ein Transponder benötigt, der dem Pferd in den Hals implantiert wird. Dieser wird bei Meldung der Fohlengeburt bei der DQHA mit dem Transponderbestellformular (erhältlich unter www.dqha.de) bestellt. Sobald der Züchter diesen erhalten hat, kann er mit der DQHA einen Termin vereinbaren.
Ein Beauftragter des Verbandes setzt den Transponder und füllt gemeinsam mit dem Züchter den Equidenpass-Antrag aus. Der Equidenpass-Antrag wird bei der Zuteilung des Transponders individuell erstellt und zusammen mit dem Transponder verschickt. Barcode-Aufkleber des Transponders, Registrier-Nr. Halterbetrieb und Tierarzt, Stempel und Unterschrift des Tierarztes nicht vergessen!
Wichtige Fristen: Der Equidenpass muss gemäß EU 2015/262 innerhalb der ersten sechs Monate ab dem Geburtsdatum bei der DQHA beantragt und innerhalb der ersten zwölf Monate ab dem Geburtsdatum ausgestellt werden. Mit dieser Regelung wird den Pass ausstellenden Stellen mehr Zeit für die Ausstellung von Original-Equidenpässen von gesetzlicher Seite her eingeräumt. Um diese Fristen sicher einzuhalten, kann der Equidenpassantrag sofort nach dem Setzen des Transponders durch den Tierarzt eingeschickt werden.
Wurde ein COR beantragt, kann dieses in Kopie nachgesendet oder gefaxt werden. Wichtig hierbei: Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite übermitteln!
So kann für das Fohlen ein Original-Equidenpass erstellt werden, in dem der Lebensmittelstatus gewählt werden kann. Nach der Deadline kann es nur noch ein Duplikat bekommen, das automatisch den Status „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ enthält. Neben dieser Konsequenz kann es empfindliche Strafen (Geldbußen bis zu 5.000 Euro) nach sich ziehen, wenn man ein Pferd ohne Equidenpass transportiert, verkauft oder zur Zucht einsetzt.
Beim Kauf eines Pferdes sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Tier einen ordnungsgemäßen Equidenpass besitzt. Das gilt auch für Tiere aus den EU-Mitgliedsstaaten.
Ist das Pferd bereits mit dem Transponder einer anderen Equidenpass-ausstellenden Stelle gekennzeichnet, sollte zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise und Erstellung eines personalisierten Equidenpass-Antrages die DQHA Abteilung Zucht kontaktiert werden.

Text: DQHA Zuchtobmann Norbert Drechsler, Foto: Katharina Paulik