Equine Influenza und EHV-1: Neue Meldepflicht

Im Rahmen der Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen gilt eine zusätzliche Meldepflicht für EHV-1 und Equine Influenza.
Jeder Stallbetreiber hat Verantwortung für die aufgestallten Pferde. Konsequentes Impf- und Hygienemanagement sind deshalb ein echtes Qualitätsmerkmal für Zucht-, Reit- und Ausbildungsbetriebe. Bereits ab 41 % Impfquote sinkt die Virenzirkulation messbar – und damit das Risiko schwerer neurologischer Verläufe. Die StIKo Vet empfiehlt die Impfung ausdrücklich.