Das Wichtigste noch vor der Futurity-Saison 2023

Wann ist mein Pferd DQHA Futurity startberechtigt?

Die Turniersaison beginnt – die Pferde laufen ihre ersten Shows, aber schon richtet sich der Blick auf das große Saisonhighlight: die DQHA-Futurity/Maturity 2023! Während die Reining- und Rinderklassen der Q23 dieses Jahr bereits im Juli beim Ride of America starten, warten die DQHA Regionen-Futuritys im August und September auf ihre Teilnehmer, bevor die Q23 in Aachen der krönende Abschluss der Saison wird.

Für alle, deren Turnierplanung die DQHA Futurity-Saison umfasst, beantwortet die DQHA die wichtigen Fragen zum Start bei der DQHA Futurity/Maturity 2023.

Wann ist ein Pferd DQHA Futurity startberechtigt?
Fohlen/Pferde sind dann startberechtigt, wenn sie in das DQHA Futurity-Programm eingezahlt wurden. Die Einzahlung erfolgt i. d. R. bereits durch den Züchter, kann aber auch im Laufe des weiteren Lebens durch den Eigentümer erfolgen.
Voraussetzungen für die Einzahlung in das DQHA Futurityprogramm sind:

  • Der Vater des Pferdes wurde im Vorjahr der Bedeckung der Mutterstute in die DQHA Stallion Service Auction (SSA) eingezahlt,
  • der Fohleneigentümer/Pferdeeigentümer und die einzahlende Person müssen DQHA-Mitglied sein.
    Ist ein Fohlen/Pferd in die DQHA Futurity eingezahlt worden, muss es für einen Start bei einer DQHA Regionen-Futurity oder der Q folgende Voraussetzungen nachweisen:
  • Gültige DQHA Futurity-Einzahlung,
  • Equidenpass mit gültiger EU-Tierzuchtbescheinigung,
  • DQHA Zuchtbucheintrag,
  • CoR (Kopie der Vorder- und Rückseite muss in der Geschäftsstelle vorliegen, falls noch nicht vorhanden: AQHA Papierstatus „pending“ bei der AQHA!),
  • DNA Casenummer/DNA Profil,
  • erforderliche Gentests für den Zuchtbucheintrag; Hengste benötigen einen 5 Paneltest, Stuten und Wallache einen PSSM1 Nachweis und ggfs. HYPP.

Dazu ein Tipp aus der DQHA-Geschäftsstelle: „Wenn Sie erfahren wollen, ob Ihr Fohlen/Pferd bereits in das DQHA Futurity-Programm einbezahlt wurde und somit startberechtigt ist oder ob es für die DQHA Futurity nominiert werden kann, wenden Sie sich einfach an ssa@dqha.de mit dem Namen und der AQHA Registrierungsnummer ihres Fohlens/Pferdes sowie dem Namen des Eigentümers.“

Wieso benötigt mein Pferd für die DQHA Futurity einen DQHA-Zuchtbucheintrag?
Grundsätzlich ist der Zuchtbucheintrag eine Maßgabe des DQHA Futurity-Regelwerks in seiner Beschlussfassung vom 3. Februar 2019. Dort steht unter Abschnitt II, §9,1 (b): Der Equidenpass des Pferdes muss eine EU-konforme Zuchtbescheinigung einer in Europa anerkannten Zuchtorganisation enthalten. Sobald das zu nominierende Pferd altersmäßig selbst eintragungsfähig für alle Abschnitte des Zuchtbuches der DQHA ist, muss das Pferd im Zuchtbuch der DQHA geführt werden.
Als staatlich anerkannter Zuchtverband besteht bei der DQHA die Grundidee, mit der DQHA Futurity die Nachzucht in hiesigen Gefilden zu fördern. Daher ist es essentiell für ein solches, sportliches Zuchtförderprogramm, dass die teilnehmenden Tiere gemäß EU-Tierzuchtgesetz zum einen Rassepferde sind – dies wird gewährleistet durch die EU-konforme Tierzuchtbescheinigung im Pass – und zum anderen auch im Zuchtbuch des Verbandes eingetragen sind. Dazu dient der Zuchtbucheintrag, der nur erfolgen kann, wenn ein Pferd eine gültige EU-konforme Tierzuchtbescheinigung im Pass besitzt.

Wo finde ich den Nachweis über eine gültige Tierzuchtbescheinigung und den DQHA-Zuchtbucheintrag?
Ob ein Pferd eine gültige Tierzuchtbescheinigung im DQHA Pass besitzt, ist auf dem Deckblatt bereits ersichtlich. Dort sollte „inklusive Zuchtbescheinigung“ steht.
Der Zuchtbucheintrag wird auf dem Abschnitt V im Equidenpass, „Ursprungsnachweis“, eingedruckt. Dort gibt es neben dem Abschnitt (4) „Zuchtbuchkategorie“ auch den Bereich „Abstammungsüberprüfung“. Dort ist die DNA Casenummer eingedruckt. Außerdem ist im mittleren Teil des Passes oftmals eine Seite mit Zuchtbuchdaten vorhanden. Sollte ein Zuchtbucheintrag im Pass vorliegen, finden Sie dort ebenfalls einen Stempel/Aufkleber, der den jeweiligen Zuchtbucheintrag bescheinigt.
„Sollten diese Daten in Ihrem Pass fehlen oder Sie können den Eintrag nicht finden, wenden Sie sich gerne an die DQHA Geschäftsstelle unter zucht@dqha.de. Wir können prüfen, ob ein Pferd mit gültiger Tierzuchtbescheinigung und/oder gültigem Zuchtbucheintrag gelistet ist“, so die Mitarbeiterinnen der Zuchtabteilung in der DQHA Geschäftsstelle.

Was mache ich, wenn mein Pferd keine gültige Tierzuchtbescheinigung und/oder DQHA Zuchtbucheintrag besitzt?
Sollte das Fohlen/Pferd keine gültige EU-Tierzuchtbescheinigung besitzen, kann das folgende Gründe haben:

  • Das Pferd erhielt einen Freizeitpferdepass durch einen Sportverband, z.B. die FN,
  • das Pferd erhielt einen Pass durch einen Verband/Organisation, die nicht als anerkannter Zuchtverband für American Quarter Horses gelistet ist (betrifft häufig Pferde aus dem Ausland),
  • das Pferd hat einen sehr alten DQHA Pass, gedruckt zu einer Zeit, als die DQHA noch kein staatlich anerkannter Zuchtverband war.
    Die EU-konforme Tierzuchtbescheinigung ist als Rassenachweis des Pferdes unabdinglich für die Eintragung ins Zuchtbuch. Sollte das Pferd also keine EU-konforme Tierzuchtbescheinigung besitzen, muss der original Equidenpass an die DQHA-Geschäftsstelle geschickt werden, um den Pass dort prüfen zu lassen. Alte DQHA-Equidenpässe können mit einer Tierzuchtbescheinigung versehen werden, sofern alle dafür erforderlichen Unterlagen des Pferdes nachgereicht werden (DNA Casenummer/DNA Profil, Kopie des CoR, Gentests).
    Bei sogenannten „Fremdpässen“, also Pässen, die nicht von der DQHA ausgestellt wurden, kommt es zu einer individuellen Prüfung. Sofern die Pässe keinem anerkannten Zuchtverband für American Quarter Horses zugrunde liegen, müssen die Pässe für eine Nachbesserung der Tierzuchtbescheinigung sowie die Eintragung ins DQHA-Zuchtbuch eingezogen werden. Dann erhält das betroffene Pferd – nach Vorlage aller erforderlichen Daten inklusive dem Neuzeichnen des Pferdes für den neuen Pass – einen DQHA-Equidenpass inklusive EU-konformer Tierzuchtbescheinigung und DQHA-Zuchtbucheintrag. Sollte das Pferd zwar eine gültige EU-konforme Tierzuchtbescheinigung haben, aber noch keinen DQHA-Zuchtbucheintrag, müssen folgende Unterlagen für den Basis-Zuchtbucheintrag an die DQHA Geschäftsstelle geschickt werden:
  • Kopie des CoR (Vorder- und Rückseite), das den Antragsteller als Eigentümer ausweist
    (sollte kein entsprechendes CoR vorliegen, muss der Geschäftsstelle eine Kopie des CoR mit Kopie des Transfer Reports vorliegen).
  • Ausgefüllter Antrag auf Hengst-, Stut- oder Wallachbuch,
  • DNA Casenummer/Parentage Verification,
  • für Hengste: 5-Panel-Test; für Stuten & Wallache: PSSM1 Nachweis sowie ggfs. HYPP.
    Für die Bearbeitung von Fremdpässen sowie die Aufnahme ins Zuchtbuch wird eine DQHA-Mitgliedschaft des Eigentümers benötigt.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit gerade bei „Fremdpässen“ kann vom Prüfen des Fremdpasses bis zum Druck des neuen DQHA-Passes einige Wochen in Anspruch nehmen. Daher raten die Mitarbeiterinnen der DQHA-Geschäftsstelle, den Pass frühzeitig bei der DQHA-Geschäftsstelle prüfen zu lassen, damit bis zum Futurity-Start alle nötigen Nachbesserungen gemacht werden können.

Text: Ann-Kathrin Burkl, Foto: Art & Light Photography

Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema DQHA Futurity? Dann steht Ihnen auch die DQHA Futurity-Beauftragte Katja Hauser (katja.hauser@dqha.de) zur Verfügung.