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Pferdeanhänger: Mieten oder kaufen?

Die Turnier- und Reisesaison ist in vollem Gange. Die nächsten Starts sind genannt oder die Reiterreise an die Nordsee gebucht. Ausgerechnet jetzt fällt der Pferdeanhänger wegen eines Schadens aus – was tun?

Nicht jeder Reiter steht mit einem Pferd in einem großen Reitstall, auf dessen Parkplatz eine ausreichende Anzahl an Pferdeanhängern abgestellt ist, deren Eigentümer – wenigstens, wenn man sie besser kennt – spontan mit ihrem Fahrzeug aushelfen können und wollen. Und auch da ist Umsicht angesagt.

Der Freundschaftsdienst?
Immer, wenn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen, stellt sich die Frage nach der Haftung, wie man sie vermeidet oder zumindest über eine Versicherung abdeckt.
Der Halter eines Pferdes haftet immer, wenn sein Pferd den fremden Anhänger beschädigt. Diese Haftung folgt aus § 833 BGB. Wer nun glaubt, die Tierhalterhaftpflichtversicherung werde den Schaden ersetzen, kann irren: Die Mehrzahl der Versicherungsverträge schließen die Haftung an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen aus. Sind also sog. „Mietsachschäden“ nicht ausdrücklich gedeckt, haftet der Pferdehalter und muss demzufolge den Schaden selbst bezahlen. Dieses Haftungsrisiko kann der Pferdehalter nur vermeiden, indem er mit dem Eigentümer des Anhängers die Tierhalterhaftung ausschließt.
Wie sieht nun der umgekehrte Fall aus, dass nämlich Mängel des Anhängers das Pferd verletzen? Der klassische Fall ist, dass der Boden verrottet ist und durchbricht. Mögliche Ursachen sind auch scharfe Kanten oder ungesicherte Schrauben an der Wand.
Bei einem geliehenen Pferdeanhänger ist die Haftung des Verleihers deutlich eingeschränkt. Gem. § 599 BGB haftet der Verleiher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass der Verleiher für den nicht erkennbar ver-rotteten Boden nicht haftet. Er würde nur dann haften, wenn er von den
Schäden am Boden gewusst hätte oder aber die Schäden am Anhängerboden so offensichtlich waren, dass der Mangel nicht übersehen werden konnte.
Wird der Anhänger geliehen, sollte man also genauestens prüfen, ob er auch sicher bzw. mangelfrei ist. Die Möglichkeit, später vom Eigentümer Ersatz zu erhalten, ist ziemlich gering…

Text und Foto: Doris Jessen

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