Neue Regelungen zum Pferdetransport

Seit dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte EU-Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport – mit spürbaren Folgen auch für nicht-gewerbliche Pferdetransporte. Was ursprünglich zur Regulierung des gewerblichen Güterverkehrs gedacht war, kann auch Freizeitsportler und Züchter treffen. 

Laut EU-Recht müssen ab 1. Juli auch leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen (bisher ab mehr als 3,5 Tonnen) einen Fahrtenschreiber besitzen, um Lenk- und Ruhepausen kontrollieren zu können. Dies gilt zwar nur für die gewerbliche Güterbeförderung, doch fällt es beim Pferdesport bekanntermaßen schwer, die Nicht-Gewerblichkeit der Fahrt nachzuweisen. 

In der Regel sind solche Fahrten eine „Begleittätigkeit zur Ausübung des Sports als Hobby“. Dabei ist es das oberste Anliegen jedes Pferdebesitzers, sein Pferd – ob Sport-, Zucht- oder Freizeitpferd – in bester Verfassung an den Bestimmungsort zu bringen. Lenk- und Pausenzeiten werden daher ganz selbstverständlich und unbürokratisch an das Wohl der Pferde und damit auch der Fahrer angepasst. Pferdesport Deutschland fordert daher von der Politik, zwischen gewerblichem Gütertransport und nicht-gewerblichem Pferdetransport zu unterscheiden. 

Pferdesport Deutschland/Anni Laurenz