Equidenpass und CoR – so werden sie beantragt

Die Zuchtsaison ist in vollem Gange und alle AQH-Züchter haben alle Hände voll zu tun. Fohlen werden geboren, Stuten zum Decken gebracht, Hengste stehen auf Station oder privat im Natursprung bereit, um auch für nächstes Jahr qualitätsvolle Nachwuchspferde zu zeugen. Häufig geht der wichtige Papierkram in diesen Wochen unter. Dabei ist das rechtzeitige Beantragen der Papiere rund um das neugeborene Fohlen besonders wichtig. Warum das so ist, schildert der folgende Beitrag.

Der Equidenpass ist ein entsprechend einer EU-Verordnung für jedes Pferd verpflichtendes und ein lebenslang gültiges Dokument, das der Identifizierung für in der EU gehaltene Pferde dient. Der Equidenpass (mit Zuchtbescheinigung) wird durch den Zuchtverband ausgestellt, bei dem das Pferd eingetragen ist bzw. eingetragen werden soll. Sobald der Equidenpass erstellt wurde, gilt ein Pferd dem Gesetz nach als identifiziert. Der Pass muss stets dort aufbewahrt werden, wo sich das Pferd gerade befindet: am Stall, beim Transport, in der Klinik etc.

Wie funktioniert das für mein AQH-Fohlen?
Um einen DQHA-Equidenpass zu erstellen, wird das Certificate of Registration (CoR) der American Quarter Horse Association benötigt. Direkt nach der Geburt sollte mit Einreichung einer Registration Application das „amerikanische Papier“ beantragt werden. Je eher das CoR beantragt wird, desto besser: Zum einen erhält man so zeitnah das CoR, zum anderen stellt man sicher, dass auch der Equidenpass fristgerecht erstellt werden kann. Wird der Equidenpass später als zwölf Monate nach der Geburt beantragt, erhält das Pferd nur noch eine Zweitschrift, in der zum Beispiel nicht mehr über den Status „zur Schlachtung zugelassen/nicht zur Schlachtung zugelassen“ entschieden werden kann.
Das amerikanische CoR ist entsprechend der Satzung der DQHA die Eigentumsurkunde. Es wird, nachdem der Antrag bei der AQHA eingegangen, geprüft und bearbeitet wurde, an den Eigentümer verschickt.
Weiterhin wird bei der DQHA der für die Kennzeichnung des Fohlens nötige Transponder angefordert. Dieser wird von der DQHA inklusive eines bereits auf Fohlen und Eigentümer personalisierten DQHA-Equidenpass-Antrags verschickt.
Sind Transponder und Equidenpass-Antrag vor Ort, identifiziert ein entsprechend befugter Tierarzt oder ein DQHA-Equidenpass-Inspektor das Fohlen, füllt den Equidenpass-Antrag fertig aus und setzt den Transponder. Der ausgefüllte Antrag wird zurück an die DQHA geschickt, dort bearbeitet und schließlich der Passdruck – wenn das CoR vorliegt – beauftragt.

Wichtig!
Bedeckung und Geburt müssen im Rahmen der jeweiligen Fristen bei der DQHA gemeldet worden sein.
Sowohl der Eigentümer des Hengstes als auch der Eigentümer der Stute (in der Regel der Züchter des Fohlens) müssen zum Zeitpunkt des Antrages eine gültige DQHA-Mitgliedschaft besitzen.
Beide Elterntiere des Fohlens müssen im DQHA-Zuchtbuch eingetragen sein. Ist dies noch nicht der Fall, kann dies auf Antrag erfolgen.

Diese Formulare auf der DQHA-Homepage müssen ausgefüllt werden:

DQHA-Geburtsmeldung: Die benötigt die DQHA, um das Fohlen nach der Geburt erfassen zu können.
Antrag auf Fohlenregistrierung (Registration Application):
Mit diesem Antrag wird sichergestellt, dass das Fohlen seine „amerikanischen Papiere“ (das Certificate of Registration der AQHA) erhält.
Transponderbestellformular für noch nicht registrierte American Quarter Horses:
Der Transponder (auch Chip genannt) dient der eindeutigen Identifizierung des Fohlens. Begleitend zu jedem Transponder wird der individuelle Equidenpass-Antrag verschickt.
Natürlich leistet die Geschäftsstelle der DQHA jedem Züchter gerne Hilfestellung: Unter zucht@dqha.de oder direkt über Christina Koch (christina.koch@dqha.de) steht der direkte Draht zum Zuchtverband! Zudem finden sich unter dqha.de FAQs zum Thema. Quelle: DQHA

Equidenpass mit Zuchtbescheinigung – brauche ich das?
Ja, denn der von einem für die jeweilige Rasse anerkannten Zuchtverband ausgestellte Equidenpass mit Zuchtbescheinigung enthält mit der Zuchtbescheinigung den einzigen rechtlich gültigen Abstammungsnachweis für Rassepferde. Auch wenn es noch Zukunftsmusik ist, aber sollte das Fohlen einmal in die Zucht gehen, so geht das nur, wenn es einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung besitzt! Auch für die Teilnahme am DQHA-Zuchtförderprogramm, der DQHA Futurity/Maturity, sind der Equidenpass und der damit verbundene Eintrag in das DQHA-Zuchtbuch Voraussetzung.

Text: Friederike Fritz (Quelle: DQHA), Foto: Heike Klar