Eignet sich meine Stute für den Zuchteinsatz?
Voraussetzungen und Formalien
Hurra – die Stute soll im kommenden Jahr ein Fohlen bekommen! Doch unter welchen Voraussetzungen ist der Zuchteinsatz einer Stute sinnvoll und was ist an Formalien zu beachten? Eine erfahrene Züchterin erläutert, worauf es bei der Auswahl einer Zuchtstute ankommt.
Zunächst einmal sollte der Stutenbesitzer möglichst objektiv die allgemeine Zuchttauglichkeit seiner Stute bewerten. Hier ist als Erstes das Alter der Stute zu betrachten. Grundsätzlich gilt, dass eine Zuchtreife frühestens in dem Kalenderjahr, in dem die Stute drei wird, eintritt. Zu unterscheiden ist das von der Geschlechtsreife, die in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten eintritt. Von Zuchtreife spricht man, wenn die Stute im Entwicklungszustand so weit ausgereift ist, dass sie Trächtigkeit und Geburt problemlos überstehen kann. Immer noch vereinzelt praktiziert wird das Belegen erst zweijähriger Stuten. Das ist – teils in Abhängigkeit von der Rasse – als kritisch anzusehen. Ähnliches gilt auch für das andere Ende der Alters-Skala. Insbesondere, wenn die Stute noch nie ein Fohlen hatte, ist von einer Belegung im fortgeschrittenen Alter (ab ca. 15 Jahren) eher abzuraten. Die Komplikationsrate bei Befruchtung und Geburten steigt ab diesem Alter signifikant an.
Die Idee, ein dauerhaft unbrauchbar gewordenes Reitpferd zu belegen, um noch wenigstens ein Fohlen aus der Stute zu bekommen, muss ebenfalls sehr kritisch hinterfragt werden. Erstens im Sinne der Belastung der Stute durch die Trächtigkeit (beispielsweise bei Lahmheiten). Die Stute muss – auch unter Schmerzaspekten – gesund genug sein, um ein Fohlen auszutragen und bis zum Absetzen zu begleiten. Zweitens im Hinblick auf die Ursache des Ausfalls (mögliche Vererbung eines dem Ausfall zugrundeliegenden Mangels). Solche Fälle müssen zum Ausschluss des Zuchteinsatzes führen und sollten im Zweifelsfall vorab mit einem Tierarzt besprochen werden.
Stimmt die Qualität?
Damit kommen wir zur qualitativen Zuchttauglichkeit. Aus Leidenschaft und persönlicher Liebe zum Tier wird diese gerne durch die rosa Brille betrachtet, dennoch soll sie hier angesprochen werden, weil sie wichtig ist im Sinne wirtschaftlicher Konsequenzen. Der Stutenbesitzer muss sich im Vorfeld über das Ziel des Zuchteinsatzes klar sein. Möchte er ein Pferd ausschließlich für den Eigenbedarf züchten, so ist er in der Einhaltung von Regularien weniger gebunden. Soll das Fohlen vermarktet werden, müssen die Qualität der Stute sowie eine passende Anpaarung, vor allem aber die erforderlichen Papiere und Dokumente sorgfältiger betrachtet werden. Hier ist neben der im Equidenpass eingetragenen Zuchtbescheinigung und den erforderlichen genetischen Tests der Stute eine ordentliche Registrierung der Belegung sowie später des Fohlens bei einem staatlich anerkannten Zuchtverband wie der DQHA unumgänglich. Im Vorfeld ist auch darauf zu achten, dass der ausgewählte Hengst über den Verband zugelassen ist. Angesichts der aktuell schlechten Marktlage sind Pferde von minderer Qualität und ohne Abstammungsnachweis schwer bis nicht verkäuflich. Bei Stuten ohne Abstammungsnachweis oder Stuten mit aus züchterischer Sicht deutlichen Mängeln (beispielsweise grobe Exterieurmängel oder vererbbaren Problemen wie etwa Sommerekzem) sollte daher von einem Zuchteinsatz Abstand genommen werden.
Last but not least sollte die Zuchtgesundheit der Stute vor der Belegung überprüft werden. Darauf wird in der nächsten Ausgabe ausführlicher eingegangen. An dieser Stelle soll nur kurz empfohlen werden, die Untersuchung der Geschlechtsorgane durch einen Tierarzt im Vorfeld vornehmen zu lassen. Sollten sich hier Anomalien ergeben, die einen Zuchteinsatz der Stute erschweren oder unmöglich machen, hat sich der Stutenbesitzer dadurch viel Mühe und Leid erspart.
Text: Monika Buckmann, Foto: DQHA