Homöopathie: Verfassungsbeschwerde stattgegeben

Eine großartige Nachricht für alle, die auf die Homöopathie bei der Behandlung ihrer Vierbeiner nicht verzichten wollen: Der Verfassungsbeschwerde gegen § 50 Abs. 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) wurde vom Bundesverfassungsgericht stattgegeben.
Deshalb können nicht verschreibungspflichtige Human-Homöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktikern als auch von Tierhaltern selbst bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, angewendet werden.
http://kooperation-thp.de