Pferdetransport nicht ohne Einstreu
Wissenswert
Auch wenn es nur eine kurze Strecke ist: Mindestens das hintere Drittel des Pferdeanhängers muss eingestreut sein. So sagt es das Gesetz (Viehverkehrsordnung § 1 Abs. 1, Satz 1 Nr.1) und – sind wir mal ehrlich – ist es auch für die Vierbeiner angenehmer. Da Stroh schlecht aufsaugt und das gerne als Boxeneinstreu verwendete Hanfstroh doch recht rutschig ist, bieten sich Holzspäne oder das etwas gröbere Rapsstreu an.