FN verschärft Strafrahmen bei Tierschutzverstößen

Änderung der LPO und APO

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat die Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen das Tierwohl deutlich verschärft.
Die entsprechenden Änderungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO) und der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) wurden mehrheitlich beschlossen und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Mit der Neuerung soll künftig noch konsequenter und klarer auf unreiterliches Verhalten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz reagiert werden können.
Prof. Dr. Martin Richenhagen, Präsident der FN, begrüßt die Verschärfung ausdrücklich: „Tierwohl ist kein Nebenanliegen, sondern Grundlage unseres Sports. Wer gegen das Tierwohl verstößt, muss spürbarere Konsequenzen tragen. Tierwohl ist für uns nicht verhandelbar.“
„Es ist ein wichtiger Schritt, aber kein Schlusspunkt“, betont Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer Sport und ab 1. Oktober Vorstandsvorsitzender der FN. „Wir werden den Weg zu einem noch klareren Schutz des Pferdesports konsequent weitergehen.“

Quelle: fn-press