Füttern verboten!

Vorsicht!

Nach einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe kann das Füttern fremder Pferde teuer werden!
Nachdem einer tragenden Stute von einem „Tierfreund“ frisches Heu verfüttert wurde, verendete das Tier. 8.000 Euro Schadensersatz muss nun der unbedarfte Fütterer, der nicht wusste, dass frisches Heu nicht an Pferde verfüttert werden darf, an den Eigentümer des Pferdes zahlen. Die Karlsruher Richter schreiben in ihrem Urteil, dass das Füttern von fremden Tieren grundsätzlich einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum eines anderen darstellt. Das Urteil hat bindende Wirkung für ganz Deutschland, da für den Vorgang keine Revision zugelassen wurde (Aktenzeichen 12 U 73/07, OLG Karlsruhe).

Foto: Andy Krappweis